Die Möglichkeiten, sich einzubringen, sind vielfältig.
Entscheidend ist, dass sich der Elternbeirat als Team versteht, in dem sich Personen mit unterschiedlichen Kompetenzen und Kenntnissen, Interessen und Sichtweisen zusammenfinden.
So werden Mütter und Väter, die es verstehen, einen Förderverein zu gründen und/oder an Spendenmittel zu gelangen, ebenso benötigt wie Elternbeiräte, die gerne konzeptionell arbeiten
oder Veranstaltungen organisieren, mit Zahlen umgehen und Berechnungen durchführen, die die Gartenplanung und -gestaltung mit übernehmen oder die bereit sind, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
Hilfreich sind zudem Elternbeiräte mit guten Netzwerken und Beziehungen, die direkte Kontakte beispielsweise zum Bürgermeister oder zu ortsansässigen Betrieben und Unternehmen herstellen können.
Jeder einzelne Beitrag ist wichtig und trägt zum Ganzen bei.
Quelle: Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan
Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Kindertageseinrichtungen
Information für Elternbeiräte und Interessenten zu BayKiBiG, BayBEP und Elternmitwirkung
(www.sozialministerium.bayern.de )
Eltern und pädagogische Fachkräfte sind Partner in der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder. Familie und Kindertageseinrichtung öffnen sich füreinander, machen ihre Erziehungsvorstellungen transparent und kooperieren zum Wohle der ihnen anvertrauten Kinder.
Sie berücksichtigt die Vielfalt der Familien, deren Bedürfnisse, Interessen und Möglichkeiten sich am Geschehen in der Einrichtung zu beteiligen. Kooperative Erziehungs- und Bildungspartnerschaft verlangt einen auf Dialog und Partizipation beruhenden Umgangsstil.
*Elterninformationsabende, zweimal jährlich
*proaktiv angebotene Entwicklungsgespräche, nach Möglichkeit zweimal jährlich
*Tür- und Angelgespräche
*Elternsprechstunden
*regelmäßiger Information über stattfindende Termine, z.B. Feste, Ausflüge etc. in mündlicher sowie schriftlicher Form
*Transparenz der täglichen pädagogischen Arbeit
Mögliche Formen der Begleitung von Übergängen sind:
*Einzelgespräche
*Bereitstellung von Informationsmappen über die Kindertageseinrichtung „Casa Don Bosco – Haus für Kinder“
*Schnuppertage
*Vorbesuche in den Bereichen
*Einführungselternabend
*relevante elternbildende Angebote vor und während der Übergangsphase
Die Eltern übernehmen dabei keine pädagogische Verantwortung in den Gruppen. Vielmehr bieten interessierte Eltern einen Schatz an Erfahrungen und Ressourcen, die unter Berücksichtigung organisatorischer Rahmenbedingungen der Einrichtung unterstützend zur Verfügung stehen. Die Mitarbeit der Eltern in der Kindertageseinrichtung "Casa Don Bosco. Das Haus für Kinder" erfolgt abgestimmt in Form von:
*sich an Grundsatzfragen der Kindertageseinrichtung zu beteiligen
*Konzeptionen, Jahres- und Rahmenpläne mit zu gestalten
*Veranstaltungen und besondere Aktivitäten gemeinsam zu planen
*sich an Elternbefragungen und Gesprächsforen zu beteiligen
*ein Beschwerdemanagement zu etablieren etc.
*Familienbildende Angebote sowie themenspezifische Gesprächskreise
*Elterngruppen
*Einzelgespräche mit den Erziehungspartnern (Eltern, Betreuungspersonal)
*Bereitstellen von elternbildenden Materialien etc.
*Sowie weitere Angebote
Quellen:
Konzept, "Casa Don Bosco. Das Haus für Kinder" ©Johanna König-Müller, 2015
Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Der Elternbeirat wird einmal jährlich von den Eltern gewählt. Er versteht sich als Team, in dem sich Personen mit unterschiedlichen Kompetenzen und Kenntnissen, Interessen und Sichtweisen zusammenfinden.
Der Elternbeirat agiert als Sprachrohr der Eltern.
Zu seinen Aufgaben zählt die Unterstützung und Förderung der Zusammenarbeit zwischen Eltern, dem pädagogischem Personal sowie dem Träger. Dazu trifft sich der Elternbeirat regelmäßig und führt über die abgehaltenen Sitzungen Protokoll.
Interessierte Eltern können, nach vorangegangener Rücksprache mit dem Elternbeirat, den regelmäßigen Sitzungen des Elternbeirats beiwohnen.
Der Elternbeirat trifft sich regelmäßig mit der gesamtpädagogischen Hausleitung, der Verwaltungsleitung und dem Träger. Bei Bedarf können bei diesem Treffen auch die pädagogischen Bereichsleitungen eingeladen werden.
Über folgende Themen wird hierbei beraten:
*Jahresplanung
*Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern
*Projekte
*Öffnungs- und Schließzeiten
*Umfang und Veränderungen der aktuellen Personalausstattung
*Festlegung der Höhe der Elternbeiträge
*Fortschreibung der Konzeption der Einrichtung
*Formen der Zusammenarbeit mit der Grundschule
*Beteiligung und Beratung über Qualitässicherungsmaßnahmen
*Reflexion der pädagogischen Praxis bei Bedarf
Der Elternbeirat hält zweimal pro Jahr eine öffentliche Elternbeiratssitzung ab. Zu diesen werden die Eltern, die pädagogische Hausleitung, die Verwaltungsleitung, die pädagogischen Bereichsleitungen sowie der Träger eingeladen.
Über die regelmäßig abgehaltenen Sitzungen wird Protokoll geführt.
Der Elternbeirat informiert einmal jährlich in Form eines Rechenschaftsberichts sowohl Eltern als auch den Träger über die Inhalte seiner Tätigkeit.