Qualitätsmerkmale

Kindertageseinrichtungen haben in der Bundesrepublik eine hohe Bedeutung. Sie gewährleisten in erheblichem Umfang das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten (§ 1 Abs. 1 KJHG). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen (§ 1 Abs.3 Nr. 1 KJHG).

Dazu bieten wir:

  • Begleitung und Förderung der Entwicklung des Kindes (Betreuung und Frühförderung, Dokumentation/Evaluation, naturwissenschaftliche und technische Bildung, ästhetische Bildung, gesunde Ernährung, musikalische Früherziehung, Integration, Frühprävention im Bereich einer ganzheitlichen Entwicklung, Sportlicher/bewegungsfreudiger Kindergarten)
  • Planung und Umsetzung von Angeboten und Projekten(soziales Engagement, Feste, ...)
  • Zusammenarbeit mit Eltern (familienfreundliche Serviceleistungen, Konzept zur Eingewöhnung, Kooperation Kita/Schule)
  • Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter/innen (Fortbildung, Praxisanleitung)