Kindertageseinrichtungen haben in der Bundesrepublik eine hohe Bedeutung. Sie gewährleisten in erheblichem Umfang das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten (§ 1 Abs. 1 KJHG). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen (§ 1 Abs.3 Nr. 1 KJHG).
Dazu bieten wir:
- Begleitung und Förderung der Entwicklung des Kindes (Betreuung und Frühförderung, Dokumentation/Evaluation, naturwissenschaftliche und technische Bildung, ästhetische Bildung, gesunde Ernährung, musikalische Früherziehung, Integration, Frühprävention im Bereich einer ganzheitlichen Entwicklung, Sportlicher/bewegungsfreudiger Kindergarten)
- Planung und Umsetzung von Angeboten und Projekten(soziales Engagement, Feste, ...)
- Zusammenarbeit mit Eltern (familienfreundliche Serviceleistungen, Konzept zur Eingewöhnung, Kooperation Kita/Schule)
- Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter/innen (Fortbildung, Praxisanleitung)